AGB Kurse
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Kurse, Seminare und Ausbildung
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Das digisound artstudio, etabliert in 8224 Kaindorf, Panormagasse 256, Steiermark, in der Folge „Agentur“ genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurse, Seminare und Ausbildung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Kursangebot. Innerhalb des vom Kursteilnehmer vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Schulungsunterlagen, Kopien und elektronische Dateien) unterliegen dem Copyright und dürfen nur mit Genehmigung der Agentur weitergegeben werden. Eine Weiterverarbeitung, Kopieren oder sonstige elektronische Verbreitung ist untersagt.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
3.2 Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4. Termine
4.1 Vereinbarte Kurstermine sind verbindlich und werden mit dem Kursteilnehmer schriftlich vereinbart. Bleibt der Kursteilnehmer einem oder mehrerer dieser Termine fern, entbindet dieser Umstand nicht, die vereinbarten Kosten zu tragen.
4.2 Können Kurstermine seitens der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB. Ereignisse höherer Gewalt (Stromausfall), Erkrankung des Trainers und anderer unvorhersehbarer, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbarer Ereignisse, nicht eingehalten werden, sind entsprechende Ersatztermine mit den Kursteilnehmern zu vereinbaren. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist der Kursteilnehmer berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kursteilnehmer nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Vertrag zurücktreten.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Die Agentur ist berechtigt, einen bestehnden Kursvertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Durchführung des Kurses aus Gründen, die der Auftraggeber/Veranstalter zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde.
5.2 Bis zum Zeitpunkt der Auflösung entstandene Unkosten sind vom Auftraggeber, Veranstalter oder Kursteilnehmer zu ersetzen.
6. Kursbeitrag
6.1 Der Kursbeitrag ist abhängig von der Form des Kurses. Angeboten werden:
6.1.1 Einzelkurse (10 Stunden á 5 Einheiten oder Tageskurse)
6.1.2 Kleingruppen-Kurse (2 - 4 Personen, 10 Stunden á 5 Einheiten)
6.1.3 Gruppenkurse (5 - 16 Personen 10 Stunden á 5 Einheiten)
6.1.4 Seminare (2 - 8 Personen, 2 Tage, jeweils 09:00 bis 16:30 Uhr)
6.1.5 Vorträge (bis drei Stunden, unbegrenzte Teilnehmerzahl)
7. Kurszeiten
Eine Kurseinheit beträgt netto 50 Minuten (brutto eine Stunde). Die Zeiten werden vom Trainer entsprechend des Kursinhaltes zusammengefasst und so ergeben sich kurze Pausen zwischen den Einheiten, bei Tageskursen und Seminaren zusätzlich eine inkludierte Mittagspause.
8. Kursorte
8.1 Einzelkurse und Kleingruppen-Kurse werden in der Regel bei digisound in 8224 Kaindorf, Panoramagasse 256 durchgeführt. Dabei werden die entsprechenden Computerstationen inkl. des jeweiligen Schulungsprogrammes kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Kursteilnehmers, kann dieser auch einen ihm zur Verfügung stehenden Laptop verwenden, sofern dadurch keine den Kurs verzögernden Umstände eintreten. Für das aktuell zu schulende Progamm trägt dann der Teilnehmer die Verantwortung.
8.2 Einzelkurse und Kleingruppen-Kurse werden auch beim Auftraggeber/Veranstalter (Firmen, Vereine, Gemeinden) vor Ort durchgeführt. Der Auftraggeber ist dabei für die entsprechenden Räumlichkeiten, eine ausreichende Zahl an Computern mit den entsprechenden Programmen sowie für die Bereitstellung eines Beamers mit Leinwand für den Vortrag verantwortlich.
8.3 Gruppenkurse werden entweder von digisound oder dem Auftraggeber ausgerichet. Dabei entfällt die Bereitstellung der geeigneten Räumlichkeiten, der Schulungsgeräte- und -programme sowie die Bereitstellung eines Beamers mit Leinwand dem jeweiligen Auftraggeber.
8.4 Seminare werden ausschließlich vom Auftraggeber ausgerichtet, der sowohl für die Bereitstellung der geeigneten Räumlichkeiten, der Schulungsgeräte und -programme sowie für die Bereitstellung eines Beamers mit Leinwand die Verantwortung trägt.
8.5 Vorträge werden ausschließlich vom Auftraggeber ausgerichtet. Dieser hat für entsprechende Räumlichkeiten, einen Beamer mit Leinwand für den Vortragenden sowie für die ausreichende Platzierung der Teilnehmer zu sorgen.
8.6 Der Trainer (Vortragende) verfügt immer über eine eigene Computereinheit mit den entsprechenden Programmen und Unterlagen. Der Auftraggeber/Veranstalter hat für eine ausreichende Stromversorgung, den Anschluss an eine vorhandene Beamer-Anlage und einer ausreichenden Sichtmöglichkeit (Leinwand, Abdunkelung etc.) zu sorgen.
9. Kurskosten
9.1 Die Kurskosten richten sich nach dem jeweiligen Stundensatz, der in den Kurs-Ankündigungen angeführt ist.
9.2 Bei Einzelkursen trägt der Kursteilnehmer die gesamten Kosten.
9.3 Bei Kleingruppen-Kursen werden die Kurskosten durch die Anzahl der Teilnehmer dividiert. Der Ausfall eines Teilnehmers vor Vertragsbeginn, werden die weiteren Kursteilnehmer davon unterrichet. In gemeinsamer Absprache kann dann ein neuer Termin vereinbart oder die Kurskosten auf die nun geringere Zahl aufgeteilt werden. Ein Ausfall eines Teilnehmers nach Vertragsbeginn und der Festlegung der Kurszeiten oder während des Kurses, entbindet nicht von den Kurskosten des verhinderten Teilnehmers.
9.4 Gruppenkurse, Tageskurse und Seminare werden mit dem Auftraggeber/Veranstalter direkt verrechnet. 9.5 Die Agentur ist von allen durch Anmietung von Räumlichkeiten, Geräten oder Kosten für Lizenzen entstehenden Kosten an Dritte leistungsfrei zu halten.
9.6 Fahrtkosten und Unterbringung bei Seminaren gehen zu Lasten des Auftraggebers/Veranstalters und werden bei der entsprechenden Angeboterstellung der gesamten Kurskosten eingerechnet.
9.7 Sämtliche Unkosten, die der Agentur durch das Ausfallen eines Kurses, Vortrages oder Seminares entstehen sind vom Auftraggeber/Veranstalter zu tragen.
9.8 Für alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber/Veranstalter/Kursteilnehmer nicht in Anspruch genommen werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen.
10. Allgemeine Haftung
10.1 Der Auftraggeber/Veranstalter haftet für die Schäden an von ihm angemieteten Räumlichkeiten, Geräten und sonstiger zur Verfügung gestellter Gegenstände während der gesamten Kursdauer. Er hat die Agentur von Ansprüchen Dritter absolut leistungs- und haftungsfrei zu halten, ausgenommen der Schaden wird durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Agentur oder deren Mitarbeitern verursacht.
10.2 Der Auftraggber/Veranstalter hat für die erforderlichen Sicherheit der Kursteilnehmer bei der Anwesenheit in den Räumlichkeiten und bei der Handhabung der Geräte zu sorgen. Er hat die Agentur von Ansprüchen Dritter absolut leistungs- und haftungsfrei zu halten, ausgenommen der Schaden wird durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Agentur oder deren Mitarbeitern verursacht.
11. Zahlung
11.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
11.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
12. Haftung und Produkthaftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
14. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.