Neue Abzocke?

Aus gegebenem Anlass!

Mit dieser Floskel beginnen normalerweise Schreiben im Beamtenwesen, die meist mit irgendwelchen Ereignissen selbstkritischer Natur zu tun haben. Nicht in diesem Fall. Denn es hat sich vor allem in der Internetbranche eine nicht länger zumutbare Entwicklung ergeben, die derzeit ihre Stilblüten treibt. Durch unlautere Vorgangsweisen werden den Kunden Kosten auferlegt, die weder gerechtfertigt sind, noch im Schuldverhalten des Kunden liegen.

OGH 2007

Dritter Absatz:
"Diese Rechtsprechungsänderung erfasst nicht Domain Grabbing im engeren Sinn, d.h. die Registrierung einer Domain in Behinderungs- oder Vermarktungsabsicht. In solchen Fällen besteht weiterhin nicht nur ein Unterlassungsanspruch, sondern auch ein Anspruch auf Abgabe einer Löschungserklärung gegenüber der Domain-Registrierungsstelle."

Der Domaininhaber

Viele Unternehmen, die Web-Seiten betreuen, haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die vom Kunden gewünschte Domain unter dem Namen des eigenen Unternehmens anzumelden. Das ist rechtlich nicht richtig, denn sowohl der Inhalt einer Homepage als auch der Domain-Name gehören immer dem Kunden.

Nun kommt es soweit, dass ein Internet-Unternehmen in Konkurs geht und plötzlich werden sowohl Web-Seiten als auch Domain-Namen vom Insolvenzverwalter in die Konkursmasse übernommen. Der Kunde hat keine Möglichkeit, diesen Umstand in irgendeiner Form zu entgehen. Um den Schaden für die Gläubiger zu minimieren, will der Insolvenzverwalter sogar die Domains, die eigentlich den Kunden gehören, an den Bestbieter verkaufen.

Wenn also ein Unternehmen plötzlich ohne eigener Domain ist, heißt das auch, dass der Mail-Verkehr, die Web-Seite selbst und der gesamte Internetauftritt (soziale Medien) gefährdet sind, ja eigentlich zum Stillstand kommen. Dem Kunden droht also ein weiterer nicht absehbarer Schaden durch den Verlust der Internet-Präsenz!

Web-Seiten und Inhalte

Ein Webseiten-Hoster teilt dem Kunden mit, dass die Web-Seite, inklusive dem Web-Shop, in einigen Tagen vom Netz genommen wird, weil die Firma Insolvent ist! Um Schäden zu vermeiden, können die Daten an die Nachfolge-Firma "übertragen" werden, jedoch fallen dabei Gebühren für diese Tätigkeit sowie eine neuerliche Zahlung des schon geleisteten Jahres-Abo an!

Das ist wohl die neueste Form der Abzocke in diesem Bereich! Denn in den meisten Fällen wird das insolvente Unternehmen bereits Tage danach unter anderem Namen, aber oft mit den selben Personen weiter geführt. Darüber hinaus wird eine "Kopie" ihrer Daten wohl schon längst beim "neuen" Unternehmen vorhanden sein.

Zwei Beispiele, welche sich in den letzten Wochen ereignet haben und den jeweiligen Kunden nur Schaden und Ärger eingebracht haben.

Was kann man nun tun?

Allen Firmen, welche eine eigene Domain haben, raten wir, über den österreichischen Domain-Verwalter nic.at nachzusehen, wer als Inhaber der Domain eingetragen ist. Als Inhaber sollte immer ihr Name darin aufscheinen. Ist das nicht der Fall, sollte man umgehend die Übertragung der eigentlich nicht rechtmäßig erworbenen Domain fordern, sofern man der Auftraggeber dafür gewesen ist. Das natürlich kostenfrei, denn die Gebühren, die jährlich für die Domain zu leisten sind, sollten ohnehin durch die Bezahlung der Monats- oder Jahresgebühren mehr als gedeckt sein. Oft wird seitens des Web-Seiten Unternehmens behauptet, dass die Eintragung nur als besondere Service-Leistung erbracht worden ist, was nur Blödsinn ist.

Unter dem Begriff „Domain Grabbing“ gibt es bereits Urteile, welche das „Sammeln“ von Domains unter anderem, um einen Vermögensvorteil zu erzielen, untersagen.

Den Verwaltern (Hostern) von Webspace, also der Ort, wo die Seiten abgelegt sind, kann man nur so entgegenwirken, dass man auf die Herausgabe der letzen gesicherten Backups bestehen kann. Wie gesagt, die Daten bleiben immer im Besitz des Kunden! Verweigert der Hoster dies, bleibt einem immer noch die Möglichkeit, die Klage auf dem Zivilrechtsweg zu betreiben. Geforderte Kosten oder Gebühren, welche das in Konkurs befindliche Unternehmen an sie stellen könnte, sollten in keinem Fall bezahlt werden.

Prinzipiell wird geraten, dass Hoster und Web-Seiten Betreiber nie in einem Unternehmen zusammengeführt sein sollten. Verlässliche Domain-Hoster haben meist auch kostengünstigere Angebote und viel mehr Serviceleistungen wie kleinere Anbieter.

Fazit

Mit den anscheinend „modern“ gewordenen Konkursen kleinerer Unternehmen in der IT-Branche, erleiden auch immer mehr Dienstnehmer Schäden, für welche sie nicht verantwortlich sind. Eine rechtzeitige Abnabelung von derartigen Firmen oder eine Anpassung bestehender Verträge, wird daher dringend angeraten. Wenn sie Inhaber ihrer Domain sind, kann es egal sein, ob ihr Web-Gestalter in Konkurs geht oder nicht. Auch wenn sie über eine Datensicherung ihrer Daten verfügen, wird es für sie keine großer Aufwand sein, die Daten bei einem neuen Hoster installieren zu lassen.

Nachsatz

Im Allgemeinen gelten die vorangeführten Regeln auch für Dienstleister, welche sog. „Cloud-Dienste“ anbieten. Ob ein derartiges Unternehmen nun „gehackt“ wird oder in Konkurs geht hat immer den möglichen Verlust ihrer Daten zur Folge.

Sie benötigen keine Cloud-Lösungen, um Adressdaten, Firmenkonten oder Steuerberatungsdaten zu speichern. Viele günstige, sichere und durchdachte Speicherlösungen sind dafür vorhanden. Sie müssten nur besser beraten werden!

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